Dienstag, 3. November 2009

catch up-Geschäfte für Menschen



LINK: NEWSLETTER



Liebe Freunde, GründerInnen und NetworkerInnen,

das Charlottenburger Coaching-Netzwerk "Catch up" ist in der Beraterbörse der KfW-Bank als Unternehmensberater-Netzwerk auditiert und für die Durchführung von Beratungen im Rahmen des Förderprogramms "Gründercoaching Deutschland" zugelasen. Wir sind als auditierter Berater im o.g. Programm für Euch tätig.

Benötigen Sie Hilfe bei Ihrer Existenzgründung oder Ihrer Geschäftserweiterung?


Prima, dann gibt es neue, sensationelle nicht rückzahlbare Zuschüsse für professionelle Beratung! Das heißt, Sie bekommen unter Umständen Ihre komplette Beratung von "Vater Staat" bezahlt.

Seit Oktober letzten Jahres, gibt es zum Beispiel ein neues Beratungsprogramm für Existenzgründungen innerhalb der ersten 5 Jahre. Wenn Sie nur 2 Voraussetzungen erfüllen, bekommen Sie hier 4.000 Euro für eine Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen - Ihr Eigenanteil = 0 Euro.

Laut einer Studie der Creditreform Wirtschaftsforschung waren 2008 ca. 43% der Unternehmensinsolvenzen, Betriebe die weniger als vier Jahre existierten.

Damit Ihr Traum von der Selbständigkeit kein Alptraum wird, empfehlen wir Ihnen unsere Netzwerk-Beratung in Anspruch zu nehmen und das teilweise sogar zum Nulltarif.

Sie erfahren zum Beispiel…


…ob Sie als Existenzgründer oder Unternehmer Anspruch auf Zuschüsse zum Lebensunterhalt haben.

…wie Sie Fördergelder zur Sicherung Ihrer Existenz einsetzten.

…wie Sie sich als Existenzgründer bzw. Unternehmer Fördergelder sichern – auch ohne Rückzahlungspflicht.

…was Sie bei der Antragstellung beachten müssen, damit die Fördergelder nur so sprudeln. und noch vieles mehr…

Die Beratung durch unsere Netzwerkpartner wird als Lebenshilfe gesehen. Sie erhalten damit eine neue Lebensqualität, arbeiten entspannter und sichern Ihre Zukunft.

Vereinbart bitte mit uns Ihren Termin für ein erstes Beratungsgespräch

KONTAKT: Charlottenburger.Coaching-Netzwerk
Tel.: 030 60401600

Viele Grüße vom Coaching-Team


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Neues Gründercoaching ab 1.Oktober 2008: 3600,- Zuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit
Wer kann einen Zuschuss erhalten?
Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren. Der Zuschuss wird für Expertenhilfe gezahlt, wenn sie innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung in Anspruch genommen wird.

Wie hoch ist der Zuschuss?
höchstens 3.600 Euro. 90 % des Beratungshonorars werden als Zuschuss gezahlt, wenn es nicht mehr als 4.000 Euro beträgt. Pro Tag dürfen nicht mehr als 800 Euro berechnet werden.

Wo kann der Antrag gestellt werden?

ab dem 01.10.2008 bei dem mit uns kooperierenden Regionalpartner der EU-Förderinstanzen.
Weitere Details erfahren Sie bei uns. Wer schon länger (unter 5 Jahre) selbstständig ist, kann 50% Zuschuss zu der Förderhöchstsumme von 6000,- beantragen.

Nützliche LINKS:
1. Existenzgründer-Institut
2. Mini GmbH

3. Fachkundige Stellungnahme



Ein Projekt des Charlottenburger Naturheilzentrum e.V.
VERMITTLUNG- EXISTENZGRÜNDUNG- VERMITTLUNG- EXISTENZGRÜNDUNG


ALG I und ALGII-Bezieher, sowie kleine und mittelständische Unternehmen haben oft Probleme, einen qualifizierten Unternehmensberater zu finden, der zu Ihrem Unternehmen und Ihrer Fragestellung passt. Dieses Problem löst das"Berliner Coaching-Network" in Zusammenarbeit mit der KfW Mittelstandsbank und der Technischen Fachhochschule Wildau ( TFH-Wildau) ab Januar 2009.
Gründercoaching

Existenzgründer und junge Unternehmen brauchen, insbesondere in der Anfangszeit, kompetente Beratung, damit der Businessplan zum Erfolg geführt wird. Aufbauend auf Erfahrungen der Vergangenheit hat sich diesbezüglich das sog. Coaching-Prinzip bewährt. Ein qualifizierter Unternehmensberater betreut und begleitet hier das junge Unternehmen z. Bsp. bei betriebswirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen.

Bundesweit steht dafür aktuell das sog. "Gründercoaching Deutschland" zur Verfügung, welches ein Förderprogramm des Bundes und der KfW-Mittelstandsbank ist. Darüber können sich junge Unternehmen die Kosten, welche für den Einsatz eines Unternehmensberaters entstehen, bezuschussen lassen. Im Rahmen des Programms stehen bis 2013 knapp 260 Mio. Euro zur Verfügung.

Die individuelle Förderung ist regional unterschiedlich hoch. Der anteilige Zuschuss zu den Kosten der Beratung beträgt in den neuen Bundesländern 75 % und in den alten Bundesländern 50 % von maximal 800 Euro förderfähigem Tageshonorar eines Beraters. Die maximale Höhe des Zuschuss beträgt 4.500 Euro. Grundsätzlich ist eine Inanspruchnahme bis zum 5. Jahr nach erfolgter Existenzgründung möglich. Zu beachten ist, dass Beratungen vor einer Existenzgründung nicht gefördert werden können.

Anträge auf einen Zuschuss für das "Gründercoaching Deutschland" sind vor Abschluss eines Beratervertrags und vor Beginn der Beratung über die von den Bundesländern ausgewählten Regionalpartner, wie z. Bsp. Wirtschaftsfördereinrichtungen, Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern, zu stellen.

==>> Wir helfen Ihnen bei der Realisierung Ihrer Geschäftsidee, sowie bei der Erstellung Ihres Businessplanes oder Sie lassen sich im Rahmen des Coachings auf Wunsch zum Artlantica-Projekt-Akquisiteur schulen, der auf für die Artlantica-MehrGenerationenWohn-Projekte selbständig und auf Provisionsbasis arbeitet.

Wir möchten Euer Interesse wecken für das neue GründerInnen-Coaching-Netzwerk, das wir ab November 2008 starten werden. Danach werden ALG I- und ALG II-Empfänger zu 100% von der EU gefördert, so dass Euer Eigenanteil bei Euro 0,00 liegt.

Nach der erfolgreichen Geschäftsgründung könntet Ihr Euch im Rahmen des Vereins und später innerhalb der zu gründenden ArtVitalis-Genossenschaft nachhaltig über einen längeren Zeitraum -auch sehr günstig- coachen lassen oder selbst in das Coaching-Team eintreten, um wiederum neue Aspiranten bei ihrer Existenzgründung zu helfen.

„Charlottenburger GründerInnen-Netzwerk“

Ziele: Aufbau und Vernetzung eines auf Berlin bezogenen GründerInnen-Netzwerkes im Rahmen des Vereins „Charlottenburger Naturheilzentrum e.V.“ zur Unterstützung von Existenzgründungen mit dem Schwerpunkt der Förderung der Bewohner Berlins mit dem Ziel, die zustandegekommenen Gründungen in einer Beschäftigungsorientierten Dienstleistungs-Genossenschaft zusammenzufassen.

Da bislang in Berlin keine Beschäftigungsorientierte GründerInnen-Genossenschaft existiert, die sich speziell auf Existenzgründungen und Arbeitslose und deren berufliche Probleme konzentriert, ist der Aufbau, die Pflege und die Koordination eines genossenschaftlich organisierten Gründer-Netzwerkes, unterstützt durch lokale Presse- und Öffentlichkeitsarbeit vorrangig.

Zur Realisierung dieser Ziele organisieren qualifizierte Vereinsmitglieder einen Existenzgründer-Coaching-Pool, an den sich die interessierten ExistenzgründerInnen wenden können, mit dem Vorteil,

1. eine größere und intensivere Auswahl bei der Beratung treffen zu können,
2. eine nachhaltige Beratung zur Existenz-Festigung mit dem Ziel, die wirtschaftlichen Aktivitäten in der zu gründenden Gründer-Genossenschaft zu bündeln, um damit stärker nach außen auftreten zu können.

Existenzgründer-Beratung:
Kursbeginn: Februar 2009
Kursangebot: Euro 4.000 (90% EU-Förderung und 10% durch die Jobcenter)
Kursdauer: 80 Stunden (voraussichtlich wöchentlich 8 Stunden über 10 Wochen verteilt)
Nachbetreuung: 1-8 Jahre im Rahmen der ArtVitalis e.G. (in Gründung) entsprechend individueller Bedürfnisse, gemäß den Erfordernissen des zu Beratenden und gemäß dem Engagement des zu Beratenden im Verein und später in der ArtVitalis-Genossenschaft, was eine Mitgliedschaft voraussetzt.

Kontakt: Jürgen Schmidt

Tel.: +49(0)30 60401600
Tel.: 030 60401600 - Mobil: 01577 780 1758


Dieses Projekt wird aus dem Europäischen Sozialfond (ESF) der EU gefördert.

1. Einstiegsseminare für Gründer/innen

• Planung der Gründung
• Anforderungen an die Gründerpersönlichkeit
• Die Geschäftsidee, Standortsuche
• Marketing, Werbung und Akquisition
• Die passende Rechtsform
• Finanzierung, Fördermöglichkeiten
• Buchführung und Steuern

2. Erarbeitung von Startkonzepten
• Besonders für ALG - II - Empfänger
• Preis nach Vereinbarung
• Förderung über JobCenter möglich

3. Fachseminare für Gründer/innen und Jungunternehmer/innen

• 3 Tage Spezialseminar Unternehmenskonzept
• 3 Tage Spezialseminar Marketing, Werbung, Akquisition
• 3 Tage Spezialseminar Finanzierung, Fördermittel, Bankvorbereitung
• 3 Tage Spezialseminar Buchführung und Steuern

4. Businesspläne und Fachkundige Stellungnahmen
• Für die Beantragung von Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss
• Hilfe bei der Entwicklung von Geschäftskonzepten
• Umsatz- und Rentabi 1 itätsvorausschau
• Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
• Kostenlos, bei anschließender Coaching - Zusammenarbeit.

5. Finanzierungen für Gründer/innen und Jungunternehmer/innen

• Öffentliche Förderdarlehen und nicht rückzahlbare Zuschüsse
• Zuschüsse für Beratungskosten
• Bankbegleitung beim Einwerben der Mittel

6. Profesionelles Coaching in der Gründungsphase und auch danach

• Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter bis zu einem Jahr
• Private Finanzierung nach Absprache
• Individuell und Teamveranstaltungen

Anmeldung und ausführliche Informationen hier
Kontakt:
Dipl.-Ing. Jürgen Schmidt

Tel.: 030 60401600
Mobil: 01577-7801758

Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist derzeit das Instrument der Arbeitsagentur, mit dem eine Existenzgründung im Haupterwerb aus dem ALG1 (Arbeitslosengeld 1) gefördert wird. Außer dem Personenkreis der ALG1 Bezieher können zudem Arbeiter und Angestellte im Haupterwerb die Förderung beantragen, wenn ein Anspruch auf ALG1 im Fall einer Arbeitslosigkeit besteht. Dabei ist jedoch zu beachten, dass bei Eigenkündigung eine Sperrfrist in Bezug auf das ALG1 verhangen werden kann. In dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Leistung. Der Gründungszuschuss kann in diesem Fall erst im unmittelbaren Anschluss an diese Sperrfrist in voller Höhe gezahlt werden.

Die Höhe des monatlichen Gründungszuschuss
setzt sich aus dem ALG1 zzgl. pauschalen 300 Euro zusammen. Je höher das ALG1, desto höher somit auch der Gründungszuschuss. Über einen Zeitraum von 9 Monaten erhält der Gründer damit zur Umsetzung seiner Geschäftsidee eine Unterstützung zur Deckung seiner Lebenshaltungskosten und Aufwendungen für Versicherungen. Sind die Voraussetzungen gegeben, können im Anschluss auf Antrag weitere 300 Euro monatlich über einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten bewilligt werden. Die Bearbeitung eines vollständigen Antrags auf Gründungszuschuss dauert je nach Bundesagentur für Arbeit i. d. R. 2-4 Wochen.

Sämtliche Antragsformulare für den Gründungszuschuss erhalten Existenzgründer bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit. Bei Abholung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass der zuständige Bearbeiter der Agentur auf dem Antrag für Gründungszuschuss den "Tag der Antragstellung" (Tag, an dem der Antrag bei der Agentur abgeholt wird) vermerkt und auch bestätigt. Zusammen mit Businessplan sowie Rentabilitätsvorschau, Lebenslauf, Steuernummer, Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit, fachkundiger Stellungnahme und ggf. weiteren Unterlagen, ist der ausgefüllte Antrag auf Gründungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit zur Prüfung einzureichen.

Einstiegsgeld
Zur Unterstützung einer Existenzgründung aus dem ALG2 (Arbeitslosengeld 2) steht zukünftigen Unternehmern im Haupterwerb das sog. Einstiegsgeld zur Verfügung. Grundsätzlich ist die Höhe des Einstiegsgeldes eine Ermessensleistung, wobei die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit als auch die Größe der sog. Bedarfsgemeinschaft, in welcher der Bedürftige lebt, berücksichtigt werden. Vereinfacht dargestellt setzt sich das Einstiegsgeld aus dem ALG2 zzgl. pauschalen 50 % des ALG2 zusammen. Darüber hinaus kann der Zuschuss um weitere 10 % für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person erhöht werden.

Über einen Zeitraum von zunächst meist 6 Monaten erhält der Gründer mit dem Einstiegsgeld eine Unterstützung zur Deckung seiner Lebenshaltungskosten. Die Aufwendungen für die Sozialversicherung übernimmt während des Einstiegsgeld Bezuges die Arbeitsgemeinschaft der Bundesagentur im Rahmen einer Pflichtversicherung. Sind die Voraussetzungen der Bedürftigkeit und die Aussicht auf unternehmerischen Erfolg der Geschäftsidee gegeben, können nach den 6 Monaten weitere Bewilligungszeiträume auf Antrag folgen. Während des Bezugs von Einstiegsgeld wird ein Großteil der erwirtschafteten Gewinne gegengerechnet, weshalb buchhalterische und steuerliche Betreuung zu empfehlen ist.

Sämtliche Antragsformulare für das Einstiegsgeld erhalten Existenzgründer i. d. R. bei der zuständigen Arbeitsgemeinschaft. Bei Abholung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass der zuständige Bearbeiter (Fallmanager) auf dem Einstiegsgeld Antrag den "Tag der Antragstellung" (Tag, an dem der Antrag bei der Arbeitsgemeinschaft abgeholt wird) vermerkt und auch bestätigt. Zusammen mit dem Businessplan sowie weiteren Unterlagen wie Rentabilitätsvorschau, Lebenslauf, Steuernummer bzw. Gewerbeanmeldung, Tragfähigkeitsbescheinigung usw., ist der ausgefüllte Antrag auf Einstiegsgeld danach zur Prüfung einzureichen.

Zusätzlich zum Einstiegsgeld, können auch einmalige Investitionen, wie z. B. die Einrichtung eines Arbeitsplatzes, bezuschusst werden. Insofern dies notwendig ist, um die Existenzgründung erfolgreich zu realisieren, empfiehlt es sich, darauf den zuständigen Fallmanager anzusprechen.

KfW-StartGeld

Die KfW Mittelstandsbank bietet das neue Förderdarlehen „KfW-StartGeld“ für Existenzgründerinnen und -gründer an.

Hintergrund: Die beiden Förderprogramme „StartGeld“ und „Mikro-Darlehen“ wurden zu einem neuen Förderdarlehen „KfW-StartGeld“ zusammengefasst. Gefördert werden Existenzgründerinnen und Existenzgründer, kleine Unternehmen und Freiberufler, die über die erforderlichen fachlichen und kaufmännischen Qualifikationen verfügen und deren Gesamtfremdfinanzierungsbedarf 50.000 Euro nicht übersteigt. Eine Antragstellung ist bis zu einem Unternehmensalter von drei Jahren möglich. Gefördert wird auch eine Gründung im Nebenerwerb, wenn das Unternehmen mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist. Auch für das neue "KfW-StartGeld" gilt das bewährte Hausbankprinzip, d.h. die Darlehen werden nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern bei der Hausbank, die den Kredit durchleitet.

Nützlicher LINK: Existenzgründer-Institut

Mini GmbH
Fachkundige Stellungnahme

Finanzierung ohne Eigenkapital möglich?

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